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Die Hexenprozesse In Bad Windsheim In welch traurigem Zustand die Rechtspflege in früheren Zeiten in Deutschland gewesen sein mag, lässt sich aus vielen dereinst Erzählten
schildern. Der Schwabenspiegel, eine in den Jahren 1268 bis 1282 entstandene Gesetzessammlung, galt auch in Windsheim als Gesetzbuch. Um seinen Unvollkommenheiten nachzuhelfen und dem Volke Vertrauen zu den Rechtsansprüchen und
Urteilen einzuflößen, wurden wichtige Gegenstände, besonders peinliche Rechtssachen, von Schöffen beraten. Die Mängel des Gesetzbuches ersetzten die Schöffen nach ihren Gutachten. Hierdurch, ward der Willkür unermesslichen Raum
gelassen. Höchst beklagensreich war besonders die Art und Weise, wie die peinlichen Untersuchungen geführt wurden. In den ältesten Zeiten dienten Gottesurteile zur Beweisführung. Nachdem die Carolina in Deutschland eingeführt
war, bediente man sich der Folter, bis das Geständnis erzwungen war. Noch finden sich in den Archiven die Blutbücher, die Bände von Untersuchungsakten und Todesurteilen, die Aufzählungen der vielen, hier vorgenommen
Hinrichtungen der schlimmsten Art. Doch mögen zur näheren Bezeichnung der Art und Weise, wie vor Zeiten die Gerechtigkeitspflege geübt wurde, hier nur ein paar Beispiele aufgezeigt werden. Am 18. September 1582 wurde in
Windsheim ein neuer Galgen gebaut und Tags darauf wurden drei Diebe gehängt. Zehn Tage drauf wurde Fritz Matthes aus Thüngen gerädert, weil er fünf Menschen ermordete. Am 6. Januar 1585 starb Adam Gostenberger, ein Dieb, der
keine Aussage tun wollte, so dass ihn der Henker mit Aufziehen und Feuer zur Aussage zwingen musste. Danach wurde er hinaus zum Galgen gebracht und unter diesem begraben. Die Untersuchungsakten der Barbara Sprinzin, Türmersfrau, 46 Jahre alt, umfassen 6 Seiten. Ende Juli 1596 wird sie im Beisein beider
Richter des jungen Bürgermeisters und des Stadtschreibers vormittags verhört. Nachdem man sie daran erinnerte, dass sie ihrer Seelen Seligkeit willen zu bedenken habe und ihre Sünden bekennen sollte, leugnete sie steif, dass
sie von der Hexerei nichts wisse. Gott solle sie davor behüten, wenn sie hexen könne, könnte ihr kein Mensch ihre Glieder zerreißen, außer der Herr Christus. Ihr wird vorgehalten, dass sie auf den Wasen den Säuen der Bossin
Pulver gestreut hat, wovon diese gelähmt wurden. Sie wollte davon nichts wissen, sie antwortete »Wenn sie es könnte, wollte sie es sagen, wie man wacker fahre«. Im Jahre 1600 war in Windsheim der letzte Hexenprozess, in Rothenburg erst im Jahre 1673, in Schweinfurt 1671. Die letzte Hexe wurde im
Jahre 1780 verbrannt.
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